AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen W&L Verlagsgesellschaft mbh

Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Bei Aufträgen, die vom Verkäufer nicht gesondert bestätigt werden, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, geltend machen könnte. Auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie die Aufrechnung mit Gegenansprüchen jeder Art verzichtet der Käufer hiermit ausdrücklich.

Lieferbedingungen:

1. Spiele, sonstige Waren und Leistungen
1.1 Der Käufer darf Produkte des Spielverlages nicht an Wiederverkäufer veräußern.
1.2. Auftragsbestätigung: Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn dem Käufer von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Als Auftragsbestätigung gilt auch Rechnungsstellung und Lieferung der Ware.
1.3. Lieferung: Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Rechnungsstellung gültigen Preisen und Konditionen.
1.4 Versand: Sofern nicht besondere Versandvereinbarungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes nach bestem Ermessen. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist und zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Transportschäden oder fehlende Paketstücke sind sofort beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüberdem Ablieferer des Transportes festzustellen und unverzüglich an uns zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden. Ablieferungsnachweise werden nur innerhalb 6 Monaten ab Lieferung erbracht. Fremdkosten für vom Käufer veranlasste bzw. geforderte (Ablieferungs-) Nachweise, welche die ordnungsgemäße Lieferung unsererseits beweisen, werden dem Käufer weiterbelastet.
1.5. Verpackung: Soweit dieses in unseren Konditionen vorgesehen ist, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis.
1.6. Mängelrügen: Wir können erkennbare Beanstandungen grundsätzlich nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigen. Evtl. Warenrücksendungen können wir nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns anerkennen. Sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt, muss die Rücksendung spesenfrei erfolgen. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der von uns gelieferten Waren. Weitergehende Ansprüche , insbesondere wegen Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern uns keine Fahrlässigkeit trifft.
1.7. Eigentumsvorbehalt: Wir liefern ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB. Der Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert und verlängert.
1.7.1. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufern unseren genannten auch künftig entstehenden Forderungen gegen ihn aus der Geschäftsverbindung voll erfüllt hat. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte von ihm näher bestimmte Lieferungen bezahlt hat.
1.7.2. Verkauft oder veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware an einen oder mehrere Abnehmer, so tritt er schon jetzt seine daraus entstehenden Forderungen mit allen Sicherungsrechten ab. Das gilt auch dann, wenn der Käufer den Kaufpreis für bestimmte von ihm näher bezeichnete Lieferungen bezahlt hat.
1.7.3. Der Käufer wird von uns ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung für uns einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Unsere Einziehungsbefugnis wird durch die Einziehungsermächtigung des Käufers nicht berührt. Wir werden jedoch die uns abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt.
1.7.4. Der Käufer wird von uns ermächtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nur unter der Bedingung weiterzuverkaufen oder weiter zu veräußern, dass die daraus entstehenden Forderungen gem. 1.7.2. und 1.7.3. auf uns übergehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
1.7.5. Werden unsere Lieferungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, so gilt vorstehend vereinbarter Eigentumsvorbehalt als Sicherheit für unsere Saldo-Forderung.
1.7.6. Übersteigt der Wert der nach den vorstehenden Bestimmungen eingeräumten Sicherung unsere gesamten Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, diese übersteigenden Sicherungen nach eigener Wahl freizugeben, wobei mit Ausnahme der Lieferung im Kontokorrentverhältnis nur solche Lieferungen freigegeben werden, die selbst voll bezahlt sind.
1.7.7. Im übrigen erlischt unser Eigentumsvorbehalt mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Das Eigentum geht dann auf den Käufer über; abgetretene Forderungen stehen dem Käufer zu.
1.7.8. Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkredereabkommen, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist.
1.8. Aufrechnung und Gutschriften: Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Für Gutschriften gelten ausschließlich unsere Buchungsbelege mit den entsprechenden Zahlungsbedingungen. Vom Käufer erstellte Belastungen sind für uns nicht verbindlich.
1.9. Erfüllungstag: Als Tag der Erfüllung gilt der Tag, an welchem die Lieferung erfolgt oder zur Verfügung des Käufers gestellt wird.

2. Lieferungsvorbehalte: Lieferungsmöglichkeit müssen wir uns vorbehalten, ebenso Teil- und Nachlieferungen. Bei Eintritt besonderer Umstände, wie insbesondere höhere Gewalt, Verkehrshindernisse und Betriebsstörungen irgendwelcher Art, sind wir von der termingemäßen Erfüllung der Lieferungspflicht entbunden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Teillieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

Zahlungsbedingungen:

1. Zahlungen:
1.1. Vorauszahlung oder Nachnahmelieferung mit 3% Kassaskonto; Nachnahmespesen gehen zu Lasten des Käufers.
1.2. Sofort nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb 15 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto.
1.3. Innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
1.4. Zahlung mittels Wechsel bedürfen der vorherigen Vereinbarung und gelten nur erfüllungshalber. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Skonto wird bei Wechselzahlungen nicht gewährt.

2. Zahlungsversäumnisse u.a.: In Abweichung von den allgemeinen Zahlungsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen werden alle Forderungen aus jeglichem Rechtsverhältnis sofort fällig, wenn
2.1. Der Käufer mit einer Zahlung nach schriftlicher Mahnung länger als 8 Tage in Verzug ist, oder
2.2. der Käufer die Zahlung eingestellt hat, oder
2.3 aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Käufers die Einbringlichkeit der Forderung gefährdet erscheint und wir die sofortige Fälligkeit schriftlich geltend machen.

3. Verzugszinsen: Bei Überschreitung der Zahlungsziele werden Mahnspesen und Verzugszinsen berechnet.

4. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
4.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Gericht der Bundesrepublik Deutschland.
4.2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Heilbronn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.